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Digitalisierung bei Warensendungen: 1.Jänner, 15.März & 1.Juli 2021

Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 stoppt die EU die Einfuhr nicht konformer Warensendungen aus Drittstaaten (Warenbriefsendungen, Päckchen und Pakete), indem sie verpflichtend digital fortgeschrittene Voraberklärungen einführt, die vor dem Versand einer Ware bei den EU-Behörden eingereicht werden muss.

Beitrag: Walter Trezek.

Ab dem 1. Jänner 2021 verlangen Postgesellschaften für Warensendungen, die im Weltpostnetz versandt werden, vor der Annahme der Sendungen zur Zustellung fortgeschrittene digitale Vorabmeldungen zu jeder einzelnen Sendung. Ab 15. März 2021 können Postsendungen nur nach digitaler Vorabmeldung und erfolgter Freigabe im EU-Import-Kontroll-System mittels Flugfracht transportiert werden. Die Anpassung der weltweiten und europäischen Warenzustellung an die fortschreitende Digitalisierung erfordert die Einbeziehung von Post- und KEP Betreibern, in den Regelungsbereich der Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union.

EU-Mehrwertsteuerpaket.
Schätzungen zufolge verliert die EU jährlich aufgrund von Einfuhrumsatzsteuer- und Zollbetrug weit über 7 Mrd. EUR. Experten schätzen, dass bis zu 7% aller Artikel in kommerziellen Warensendungen aus Drittstaaten entweder gefälscht oder nicht grundlegenden europäischen Sicherheits-, Gesundheits- oder Umweltstandards entsprechen. Eine Studie zum Stand der technischen Umsetzung des EU-Mehrwertsteuerpakets zur Jahreswende 2019/20 hatte ergeben, dass bis auf 2 Mitgliedsstaaten alle im zeitlichen Rahmen waren und nichts einer verbindlichen Umsetzung bis zum 1. Jänner 2021 entgegenstünde. Die Pandemie brachte die technischen Umsetzungsarbeiten der Mitgliedstaaten unter Druck. Deutschland und die Niederlande mussten um einen Aufschub der Umsetzung ansuchen. Die EU-Kommission legte einen Kompromissvorschlag vor. Mit 20 Juli steht nun, nach Beschluss aller 27 Mitgliedsstaaten fest, dass die verpflichtende Einführung um 6 Monate, auf den 1. Juli 2021 verschoben wurde.

Das EU-Mehrwertsteuerpaket hat für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Drittstaaten und der EU folgende Auswirkungen:

• Die Einfuhrumsatzsteuerfreigrenze (sog. De-minimis-Regelung) wird, nach dem Beschluss der 27 Mitgliedsstaaten der EU vom 20. Juli, ab dem 1.7.2021 EU-weit abgeschafft werden;

• für sämtliche Warensendungen müssen ab dem 1.7.2021 vollständig elektronische Zollanmeldungen abgegeben werden.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 stoppt die EU die Einfuhr nicht konformer Warensendungen aus Drittstaaten (Warenbriefsendungen, Päckchen und Pakete), indem sie verpflichtend digital fortgeschrittene Voraberklärungen einführt, die vor dem Versand einer Ware bei den EU-Behörden eingereicht werden muss.

Erweiterung des One-Stop-Shop auf „Import-One-Stop-Shop“ (IOSS) für Fernverkäufe. 
Nach dem Erfolg des Mini One Stop Shop Verfahrens (MOSS) für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen, wird dieses Konzept ausgeweitet und in einen OSS umgewandelt, was auch eine Einfuhr-Regelung für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen an Endkunden in der EU bis zu einem Wert von 150 EUR umfasst.

Anders als heute, stellt der Verkäufer, wenn er von dem IOSS Gebrauch macht, die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Verkaufs an EU-Endkunden in Rechnung, hebt sie ein und erklärt und entrichtet die Mehrwertsteuer im One-Stop-Shop an den Mitgliedstaat der Identifizierung (MSI). Der Verkäufer wählt einen MSI aus, in dem er eine Fiskalrepräsentanz errichtet oder durch einen Mittler errichten lässt.

Diese Waren sind bei der Einfuhr von der Mehrwertsteuer befreit, was für eine rasche Zollabfertigung sorgt. Die Einführung des IOSS geht Hand in Hand mit der Abschaffung der derzeit geltenden Mehrwertsteuerbefreiung für Waren in Kleinsendungen mit einem Wert bis zu 22 EUR (de-minimis Regelung) und geht konform mit der Verpflichtung, für die Mehrwertsteuer das System des Bestimmungslands anzuwenden.

Post: verpflichtende digitale Vorabmeldung für jede Warensendung ab 1. Jänner 2021
Ab 1. Jänner 2021 verlangen Postgesellschaften für Warensendungen, die im Weltpostnetz versandt werden, vor der Annahme der Sendungen zur Zustellung fortgeschrittene digitale Vorabmeldungen zu jeder einzelnen Sendung. Die dazu notwendigen Datenelemente wurden für das Weltpostnetz in den letzten Jahren, gemeinsam mit der World Customs Organisation (WCO) in dem globalen Datenmodel erarbeitet.

Ziel des Weltpostnetzes ist es einen gemeinsamen weltweiten Standard für die bestehende Infrastruktur zwischen allen Postbetreibern weltweit zu nutzen, der auf Grundlage von fortgeschrittenen digitalen Daten den Austausch von Warensendungen zwischen den Postbetreibern, aber auch den beteiligten Transport- und Logistikbetreibern, sowie den staatlichen Behörden erlaubt.

EU-Einfuhrkontrollsystem 2 (ISC2) der europäischen Zollbehörden mit 15. März 2021.
Das EU-Zollprogramm mit Warenvoranmeldung für die Sicherheit und Gefahrenabwehr wird in einem ersten Schritt, mit dem 15. März 2021, durch das „Import-Control-System 2″aktiviert. ICS2 ist ein EU-weites Datensystem zur Stärkung des Zollrisikomanagements aller EU-27.

Das Programm unterstützt wirksame, risikobasierte Zollkontrollen und erleichtert dabei gleichzeitig den freien Fluss des rechtmäßigen Handels über die EU-Außengrenzen mithilfe von verbesserten datengesteuerten Verfahren für die Zollsicherheit, die an globale Geschäftsmodelle angepasst sind. ICS2 ist ein EU-Zollinstrument für das Management von Eingangsgrenzkontrollen zur Sicherheit und Gefahrenabwehr.

ICS2 ist die vollständige Überarbeitung und Reform des bestehenden Systems in Hinblick auf den IT-Bereich, rechtliche Gesichtspunkte, Zollrisikomanagement/Kontrollen und den Handel. ICS2 führt effizientere und wirksamere EU-Instrumente für die Zollsicherheit ein:

• Stärkung des Schutzes der EU-Bürgerinnen und -Bürger und des Binnenmarkts vor Sicherheitsbedrohungen.
• Verbesserung der Möglichkeiten der Zollbehörden zur Identifizierung von Hochrisikosendungen und zu Eingriffen an der am besten geeigneten Stelle der Lieferkette.
• Unterstützung verhältnismäßiger, zielgerichteter Zollmaßnahmen an den Außengrenzen in Fällen, bei denen eine Krisenreaktion eingeleitet wird.
• Erleichterung der grenzüberschreitenden Abfertigung für den rechtmäßigen Handel.
•Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden der EU.

Ab dem 15. März 2021 werden Expressbeförderer und benannte Postbetreiber mit Sitz in der Europäischen Union (Bestimmungsstellen) nach dem Zollkodex der Union verpflichtet, dem ICS2 den Mindestsatz elektronischer Vorabdaten in Form der elektronischen summarischen Eingangsanmeldung (ENS) für alle Waren in Sendungen, für deren Verbringung in das Zollgebiet der EU sie zuständig sind, zur Verfügung zu stellen.

Die ENS wird für alle Express- und Postsendungen, die in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht werden sollen, obligatorisch sein. Ziel ist es, den bestehenden Sicherheitsanforderungen in der Zivilluftfahrt eine zusätzliche Sicherheitsebene hinzuzufügen. Die EU-Zollbehörden werden zur Risikobewertung von Luftfracht und Luftpost die Vorabinformationen über Luftfracht vor dem Verladen (PLACI) verwenden, einen Teildatensatz der ENS.

Der logisitc-natives e.V. ist das internationale Netzwerk für Logistik & Infrastruktur im modernen Handel. Wir laden Sie herzlich ein Mitglied zu werden und die Themen des Expertenkreis aktiv mitzugestalten. (WT)

Quelle: LOGISTIK express Ausgabe 4/2020

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